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Neuigkeiten
Risiken drohen bei falscher Statusbeurteilung!

1. Ausgangssituation: 
Die Übernahme eines Lohn-
buchhaltungsmandats durch die Steuerberatung erfolgt häufig ohne Klärung der Statusfrage.

2. Mitwirkungspflicht:
Grundsätzlich muss der Berater aktiv darauf hinwirken, dass die Mandandschaft eine Klärung der Statusfrage herbeiführt.

3. Haftungsfolge: 
Unterlässt der Steuerberater diesen Hinweis und fordert die Deutsche Rentenversicherung später im Rahmen einer turnusmäßigen Betriebsprüfung Sozialversicherungs-beiträge nach, kann der Steuerberater für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. (
BGH, 08.02.2024, Az. IX ZR 137/22)

 
Wichtige Neuerungen zum Jahreswechsel 2026/ 2027

Zum Jahreswechsel 2026/2027 müssen sich die Fach- und Führungskräfte aus dem Personalmanagement (People), der Rechtsabteilung, der Administration sowie der Entgeltabrechnung mit den Auswirkungen von Krisen, Kriegen und Konflikten sowie den Chancen und Herausforderungen in der Digitalen Arbeitswelt (KI, flexibles und globales Arbeiten) befassen. Und gleichermaßen müssen sie mit der Gesetzgebung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht vertraut sein.

 

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Quelle: Veranstaltungen • (Stand: 14.09.2026 19:15)
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