MCGB GmbH
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Baerwaldstraße 49
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Wir von der MCGB GmbH beraten Geschäftsführer, Vorstände sowie Führungskräfte und hochrangige Fachkräfte von Konzernen und mittelständischen Unternehmen. Unsere Kunden schätzen uns als ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der strategischen und operativen Unternehmensführung. Wir sind fachlich sehr breit aufgestellt, wie Sie der nachfolgenden Auswahl von Beratungsprojekten entnehmen können:

 

HR-Prozesse

Beratung und Unterstützung zur Prozessanalyse sowie Umsetzung der Soll-Prozesse: Zielsetzungen identifizieren, Prozesse beschreiben (Qualitätsmanagementhandbuch), Prozessqualität erhöhen, Prozesse bewerten (Benchmarking), Kundenkommunikation verbessern, Schnittstellen identifizieren, Kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) ansteuern, Prozesse überprüfen (Audit)

 

Einführung von Lebensarbeitszeitkonten

Prüfen der kostenschonenden Einführung von Langzeitkonten, prüfen der Vorgaben und deren Auswirkungen für ein effizientes Zeitwertkontenmodell, Alternativen für Handling mit Chancen- und Risikodarstellung, Bilanzeffekte, Finanzierungsmodell zur Insolvenzsicherung und Kostenrechnung, Entscheidungshilfe für die Geschäftsführung zur Kommunikation mit den Stakeholdern.

 

Harmonisierung Betrieblicher Sozialleistungen

Entwicklung eines Rabattmodells für verbilligten Strombezug, Bestandsanalyse aller gewährten Energiepreisvergünstigungen (Aktive/ Passive), Clusterung, Ermittlung der Stufen und des Maximalbetrags für eine betriebswirtschaftlich effiziente Gestaltung, Erstellung von Modellrechnungen, Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten, Vorbereitung einer Entscheidungsvorlage (Executive Summary) mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Gesamtkonzern.

 

Strategisches Vergütungsmanagement

Branchenvergleich (Vergütungs-Benchmark), Auswahl und Überprüfung der Leistungskenngrößen, Bestimmen der relevanten Branchen, Ist-Analyse, Erhebung der Leistungsdaten, Abweichungsanalyse, Zielsetzung, Festlegung quantitativer und qualitativer Ziele, Auswertung von Kennzahlen, erarbeiten von Maßnahmen zur Zielerreichung, Bestimmen der langfristigen Positionierung am Markt, Ermitteln des Anteils der variablen Vergütungsbestandteile, Gewährleisten der Leistungsabgrenzung zwischen den Führungsebenen, Konzipieren eines nachhaltigen Vergütungsmodells und Festlegen der Fortschrittskontrolle

 

Performance Entgeltabrechnung

Ist-Analyse, Prüfroutinen, Benchmarking, Audit: Bewerten der Abrechnungsprozesse (Präsenz) im Hinblick auf Effizienz sowie Prüfungs- und Revisionssicherheit, Identifizieren von Verbesserungspotentialen (Ergebnisse der Kundenbefragungen, interner Workshop (erarbeiten von Prüfroutinen, verschriftlichen der Prüfroutinen als Grundlage für Arbeitsanweisungen, begleitende Beratung, Unterstützung bei der operativen Umsetzung)

 

Selbstmarketing der Personalarbeit für Personalleiter, Personalmanager

HR-Kommunikation mit Stakeholdern:

  • Steigern der Wertschätzung bei internen Kunden und Stakeholdern
  • Produkte, Kunden, Vertriebskanäle
  • Kontext: Outsourcing
  • Argumentation Pro / Contra

 

Talentmanagement & Employer Branding für Leiter Personalmarketing, Specialists

In Praxis-Kooperation mit Handelskonzern:

  • Wertewandel und Trends
  • Geschäftsmodelle
  • Kompetenzmodelle
  • Talentpool/ Talentstrom
  • Employer of choice
  • Lebensphasenorientierte Umsetzung

 

Auftragsmanagement und wirtschaftliche Steuerung für HR Business Partner, Sachbearbeiter

Sensibilisieren für wirtschaftliches Denken:

  • Betriebswirtschaftliche Prozesse
  • Controlling
  • Auftragsmanagement
  • Kalkulation

 

Begleiten der Betriebsprüfung Deutsche Rentenversicherung Bund

Erfolgreiches Coachen im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung mit Schwerpunkten (Auszug): Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), GmbH-Geschäftsführer, Grenzüberschreitende Einsätze, Mehrarbeit und Beiträge, Phantomlohn, Statusprüfungen, Studenten, Werkverträge etc.

Coachen von Leitern HR SSC und Payroll, Personalmanagern, Legal Counsels sowie Specialists

 

 

Neuigkeiten
Status: Immense Risiken drohen bei falscher Beurteilung!

OLG Hamm, Urteil vom 08.04.2022, Az. 25 U 42/20, rechtskräftig:

Ein Steuerberater, der mit der Lohnbuchführung beauftragt ist, darf zwar nicht in sozialversicherungs-rechtlichen Fragen beraten. Er muss aber dazu raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen oder eine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung gemäß §§ 7a SGB IV (Clearingstelle) anzustoßen.                  Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ohne die notwendige Rechtsmacht in der Gesellschafterversammlung sind regelmäßig als SV-pflichtig zu beurteilen. Verweist der Steuerberater hier nicht an einen sachkundigen Rechtsanwalt oder zu einer eigenen Antragstellung, muss er für den Schaden aufkommen, der sich aufgrund späterer sozialversicherungs-rechtlicher Nachzahlungen bei einer Betriebsprüfung ergibt.

Viele Neuerungen zum Jahreswechsel 2023/ 2024

Zum bevorstehenden Jahreswechsel müssen sich die Fach- und Führungskräfte aus dem Personalmanagement, der Rechtsabteilung, der Administration und der Entgeltabrechnung erneut mit den Auswirkungen von Krisen und deren Folgen sowie den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt (ChatGPT, KI) befassen. Und selbstverständlich müssen sie mit der aktuellen Gesetzgebung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht kontinuierlich vertraut sein.

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Quelle: Consulting • (Stand: 08.05.2024 17:16)
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