MCGB GmbH
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Baerwaldstraße 49
10961 Berlin • Deutschland
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Das Spektrum unserer Beratungs- und Serviceleistungen ist sehr umfassend:

 

Im Produktbereich Unternehmensentwicklung arbeiten wir im Rahmen von Restrukturierungen oder Unternehmenskäufen sehr eng mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern auf dem Gebiet der Risikobewertung und -steuerung zusammen.

 

Im Rahmen des MCGB-Netzwerks steuern wir regelmäßig die Einholung rechtsverbindlicher Entscheidungen der Sozialversicherungsträger sowie notwendiger Anrufungsauskünfte der Finanzämter. Wir begleiten Prüfungen wie etwa die Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung mit den  Schwerpunkten (Altersteilzeit, Geschäftsführer, Grenzüberschreitende Einsätze, Mehrarbeit und Beiträge, Statusprüfungen, Studenten, Werkverträge, Zeitarbeit). Dadurch verfügen wir über eine hervorragende Expertise in der sozialverträglichen Personalanpassung (Einführung von Altersteilzeit, Vorruhestandsmodelle, Aufhebungsverträge).

 

Im Produktbereich Vergütungsmanagement begleiten wir das Harmonisieren betrieblicher Sozialleistungen (Cafeteria, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gutscheine, Stromdeputate, Vorsorgeleistungen). Wir entwickeln die Modelle, führen die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Gesamtunternehmen durch und begleiten das notwendige Ablösen kollektivrechtlicher Regelungen.

 

Im strategischen Vergütungsmanagement führen wir Branchenvergleiche (Vergütungs-Benchmark) durch und erarbeiten Maßnahmen zur Zielerreichung. Diese fokussiert auf die langfristige Positionierung am Markt durch nachhaltige Vergütungsmodelle.

 

Im Produktbereich Performance Entgeltabrechnung analysieren wir die bestehenden Prozesse und Prüfroutinen und leiten die notwendigen Benchmarkingprojekte. Wir steuern die Entwicklung von Soll-Prozessen mit Prüfroutinen, beraten methodisch sowie fachlich und unterstützen das Lernen der Organisation.

 

Neuigkeiten
Risiken drohen bei falscher Statusbeurteilung!

1. Ausgangssituation: 
Die Übernahme eines Lohn-
buchhaltungsmandats durch die Steuerberatung erfolgt häufig ohne Klärung der Statusfrage.

2. Mitwirkungspflicht:
Grundsätzlich muss der Berater aktiv darauf hinwirken, dass die Mandandschaft eine Klärung der Statusfrage herbeiführt.

3. Haftungsfolge: 
Unterlässt der Steuerberater diesen Hinweis und fordert die Deutsche Rentenversicherung später im Rahmen einer turnusmäßigen Betriebsprüfung Sozialversicherungs-beiträge nach, kann der Steuerberater für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. (
BGH, 08.02.2024, Az. IX ZR 137/22)

 
Wichtige Neuerungen zum Jahreswechsel 2026/ 2027

Zum Jahreswechsel 2026/2027 müssen sich die Fach- und Führungskräfte aus dem Personalmanagement (People), der Rechtsabteilung, der Administration sowie der Entgeltabrechnung mit den Auswirkungen von Krisen, Kriegen und Konflikten sowie den Chancen und Herausforderungen in der Digitalen Arbeitswelt (KI, flexibles und globales Arbeiten) befassen. Und gleichermaßen müssen sie mit der Gesetzgebung im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht vertraut sein.

 

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Quelle: Personalwesen • (Stand: 09.09.2026 02:18)
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